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Der LAG Verein

Der Verein LAG Schwäbisches Donautal e.V. steht allen an der Regionalentwicklung interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen sowie Kommunen des Schwäbischen Donautals offen. Nutzen Sie also die Möglichkeit, sich in der LAG Schwäbisches Donautal e.V. zu engagieren, denn nur gemeinsam können wir die Region für die zukünftigen Herausforderungen stark machen.

Das LAG-Gebiet

Das Gebiet der LAG Schwäbisches Donautal umfasst die beiden Landkreise Dillingen a.d. Donau und Günzburg mit allen 61 Gemeinden, Märkten und Städten. Die LEADER-Region umfasst ein Gesamtgebiet von rund 1.554 km² (792 km² DLG, 762 km² GZ) mit 213.252 Einwohnern (93.122 DLG, 120.130 GZ). Dies entspricht einer Einwohnerdichte von 137 Einwohnern/km². Geprägt wird die Region durch die Donau, die von Südwesten nach Nordosten das Schwäbische Donautal durchfließt. Der Fluss schuf eine heute in weiten Teilen unter Naturschutz stehende Auenlandschaft mit Wäldern.

Die Hauptentwicklungsachsen befinden sich traditionell entlang der Donau und in heutiger Zeit entlang der Autobahn A8 und Bundesstraße B16. Außerhalb dieser Achsen bildet die Region eine kompakte Einheit ländlich geprägter Gebiete mit vergleichbarer Problemlage zwischen den Verdichtungsräumen Augsburg und Ulm/Neu-Ulm.

Mitgliederversammlung

Sie ist das oberste Organ des Vereins und wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Mitgliederversammlung trifft die wichtigsten Vereinsentscheidungen und hat unter anderem folgende Befugnisse:

  • Annahme und Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie
  • Wahl sowie Entlastung des Vorstandes
  • Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Steuergruppe
  • Beschlussfassung über Änderung der Satzung
  • Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

Jeder, der aktiv die Region mitgestalten möchte, ist uns als Mitglied willkommen!

Satzung LAG-Verein e.V. Geschäftsordnung LAG-Verein e.V. Beitrittserklärung LAG-Verein e.V. Bilanzbericht LEADER-Förderphase 2014-2022

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem ersten und zweiten Vorsitzenden, einem Schatzmeister und vier weiteren Mitgliedern. Die LAG-Manager gehören dem Vorstand kraft ihres Amtes als nicht stimmberechtigte Mitglieder an. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Seine Zuständigkeiten sind insbesondere:

  • Führung aller Geschäfte, die nicht nach der Satzung der Mitgliederversammlung oder der Steuergruppe zugewiesen worden sind
  • Regelung der Aufgaben des LAG-Managements
  • Aufteilung besonderer Aufgaben unter seinen Mitgliedern oder Einsetzen von Ausschüssen für deren Vorbereitung oder Bearbeitung
  • Entscheidungsfindung in der Vorstandssitzung
Vorstand LAG Schwäbisches Donautal e.V.

Steuergruppe

Das Entscheidungsgremium der Region, die Steuergruppe, hat mindestens 16 Sitze (derzeit 22) und erfüllt in der Zusammensetzung gemäß Satzung die Förderkriterien. Die Steuergruppe wird von einem Vorstand geleitet und von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt.

Mit der Besetzung ist sowohl eine politische Verzahnung zu Landkreisen und Kommunen gesichert als auch die Repräsentanz des Gesamtgebietes. Sie spiegelt die Leitthemen der Regionalen Entwicklungskonzepte wieder und verfügt über das notwendige fachliche und ökonomische Wissen.

Alle Akteure der LAG-Steuergruppe haben sich in den vergangenen Jahren innerhalb ihres Wirkungsbereiches bzw. in den Entwicklungswerkstätten für die Belange des ländlichen Raumes eingesetzt.

Aufgaben der Steuergruppe:

  • Entscheidung über Förderkriterien und Festlegung von Förderprioritäten
  • Prüfung der eingehenden Projektanträge auf Konsistenz mit der Entwicklungsstrategie
  • Beschluss der vom Vorstand zur Förderung empfohlenen Projekte unter Beachtung der förderrechtlichen Bestimmungen
  • Benennung und Quantifizierung von Indikatoren zur Programmbegleitung
  • Evaluierung der Ziele, Aufgaben, Arbeitsweise, Umsetzung und Ergebnisse der LAG
  • Erstellung und jährliche Fortschreibung des Finanzplans der LAG

Regelmäßige Treffen:

Die Steuergruppe trifft sich drei bis vier Mal im Jahr, um über Projektvorhaben zu entscheiden. Sie überprüft die für eine Förderung beantragten Projekte auf eine Übereinstimmung mit den in den Regionalen Entwicklungskonzepten geplanten Zielen und entscheidet über die Förderhöhe.

 

Fachbeirat

Der Fachbeirat ist ein Gremium, das sowohl den Vorstand als auch die LAG-Steuergruppe bei der Auswahl und Bewertung der Projektvorschläge berät. Dabei besteht der Fachbeirat größtenteils aus Vertretern übergeordneter Organisationen und Träger öffentlicher Belange. Damit steht der Fachbeirat auch für die Vernetzung der LAG mit anderen Organisationen und weiteren Akteuren im ländlichen Raum.

Zusammensetzung Steuergruppe Zusammensetzung Fachbeirat