Folgen des Hochwassers auf die Freizeitinfrastruktur im Schwäbischen Donautal

Juli 2024

Nach dem verheerenden Jahrhundert-Hochwasser im Schwäbischen Donautal Anfang Juni hat sich die Lage nun wieder entspannt. In den letzten Wochen wurden zahlreiche Rad- und Wanderwege kontrolliert, und die erste Schadensbilanz ist weniger dramatisch als befürchtet. Die vorhandenen Schäden sind zwischenzeitlich zum Teil behoben, mit einigen Einschränkungen ist jedoch weiterhin zu rechnen. Der Donauradweg ist im Landkreis Günzburg zwischen Günzburg und Offingen nicht befahrbar. Hier ist eine Umleitung über die Nebenroute südlich der Donau eingerichtet.

Die Flussradwege an Günz, Kammel und Mindel sind durchgängig befahrbar. Allerdings weisen sie an einigen Stellen Schäden auf, die eine vorsichtige Fahrweise erfordern. Hier sind entsprechende Hinweisschilder angebracht. Auch im Landkreis Dillingen weist die Wegequalität, insbesondere im Donauried, durch ausgewaschene und unterspülte Abschnitte Mängel auf. Radfahrer sollten daher umsichtig fahren.

Der DonAUwald-Wanderweg zwischen Günzburg und Schwenningen ist ebenfalls begehbar. Einzelne Abschnitte sind allerdings noch sehr feucht oder teilweise ausgewaschen. Festes Schuhwerk ist daher unerlässlich. Kritische Abschnitte sind gesperrt und werden vor Ort umgeleitet. Die Etappe 1 Günzburg – Offingen führt weiterhin über die Alternativ-Route Donauhänge südlich der Donau. Aufgrund des feucht-warmen Wetters und des Hochwassers hat sich ein extremes Mückenaufkommen im Auwald entwickelt. Daher ist entsprechender Mückenschutz zwingend erforderlich.

Das präventiv erteilte Badeverbot wegen möglicher Verunreinigungen durch das Hochwasser und den Starkregen wurde in beiden Landkreisen aufgehoben. Allerdings mahnt das Gesundheitsamt weiterhin zur Vorsicht beim Baden in Seen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg hat am 28. Juni 2024 für die Günz, insbesondere für die Badestelle beim städtischen Freibad in Ichenhausen, ein Badeverbot ausgesprochen. Generell sollte nur in Seen oder Weihern gebadet werden, die keine ungewöhnliche Trübung aufweisen. Das heißt, es sollten die Füße noch sichtbar sein, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht. Auf den Webseiten der Landratsämter Dillingen und Günzburg wird regelmäßig informiert.

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